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Gibt der Täter „K.O.-Tropfen“ in den Kaffee und wird das Opfer nach deren Genuss etwa 3 Stunden bewusstlos, so liegt hierin kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs.
Strafverteidiger & Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg
Strohhalm gegen KO-Tropfen entwickelt
250 StGB - Schwerer Raub
Heimtückisch, gefährlich, k.o.: GBL - dieser Stoff dürfte nicht
K.o.-Tropfen Köln: Anzeige erstatten
K.-o.-Tropfen aus dem Webshop
K.-o.-Tropfen: Wie man sie erkennt und was dann zu tun ist
K.O.-Tropfen als Spritze – Spiking
Gefährliche Körperverletzung - § 224 StGB
Ko Stop, gegen K.o Tropfen Schutz