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Schnell noch etwas am Auto erledigen, bevor man den Weg zur Arbeit fortsetzt? Das kann Arbeitnehmer im Unglücksfall den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kosten, zeigt ein Urteil.
Halle/Berlin - Verunglücken Arbeitnehmer auf dem Weg zum Job, gilt das in der Regel als Arbeitsunfall - und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch wird der Arbeitsweg unterbrochen, kann die Sache anders aussehen. Das zeigt eine Entscheidung des
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Bundessozialgericht: Bahnsurfender Schüler ist unfallversichert
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